Die in der letzten Auflage gezeigten Bilder der neuen Fahrzeuge wurden bei strahlendem Sonnenschein aufgenommen, wodurch das „Leuchten“ der neuen Fahrzeugen nicht direkt erkennbar gewesen ist. Jeder hat aber schon in dunkleren Jahreszeiten Fahrzeugaufbauten von weitem an einem reflektierendem Band erkannt.
Diese seit Juli 2011 bindende Vorschrift für alle Neuzulassungen von schweren Nutzfahrzeugen haben wir damit auch umgesetzt. So weit ganz schön, jedoch hat kein Gesetzgeber bei der Umsatzbarkeit der Vorgabe auf das Ausssehen der Hildebrandt Fahrzeugflotte geachtet! Rote Streifen auf dem Hildebrandt Gelb – geht gar nicht!
Also wurde es eine Herausforderung für unsere Marketingabteilung, das Aussehen an den Streifen anzupassen oder den Streifen an die Beschriftungsvorgaben oder die Vorschrift an unsere Wünsche oder die technischen Möglichkeiten an die ersten Entwürfe am Bildschirm oder wie war das noch?? Jedenfalls nach erheblichem Einsatz von Papier und Farbdruckerpatronen, diversen Diskussionen, dem Studium (1. bis 3. Semester) der Vorschriften und reichlich Mail- Korrespondenz mit dem ausführendem Beschrifter haben die Fahrzeuge das vorgeschriebene Aussehen erhalten.
Und nicht nur das. Auch können wir jetzt auf das neu festgelegte Erscheinungsbild bei Folgeaufträgen der gleichen Aufbaugrößen zurückgreifen, (bis die Vorschrift sich ändert…) was die Zusammenarbeit mit den Lieferanten sehr vereinfacht. Das Gesamterscheinungbild hat gewonnen und kommt an, was zur Folge hat, dass die Kundschaft uns nun noch früher (öfter?) zu sehen bekommt. Damit ein Dankeschön an die künstlerische Arbeit aus der Marketingabteilung.