ISPM-15-Standard für Holzverpackungen – Schutz vor „blinden Passagieren“

Massivholzverpackungen sind nur mit ISPM-15-Kennzeichnung uneingeschraenkt für den Export zugelassen

Exportverpackungen aus Massivholz unterliegen nahezu weltweit dem ISPM-15-Standard. Dieser definiert konkrete Maßnahmen, um das Risiko einer Verbreitung von Holzschädlingen durch den globalen Handel zu verringern und so die heimischen Waldbestände zu schützen.

Der Güter- und Warenexport erfordert äußerst robuste Verpackungslösungen, die trotz hoher Belastungen durch lange Transportwege zu Land, Wasser oder Luft sowie häufige Verladeprozesse einen zuverlässigen Verpackungsschutz bieten. Holzverpackungen haben sich hierfür als besonders geeignet erwiesen – so überzeugen Container, Kisten und Paletten aus Vollholz durch enorme Stabilität und Belastbarkeit. Doch nicht jede Holzverpackung ist uneingeschränkt für den Export zugelassen. Voraussetzung ist eine nachweisliche Schädlingsbehandlung gemäß des internationalen Standards ISPM 15.

ISPM 15 – gegen Schädlingsbefall von Verpackungsholz

Holzverpackungen werden häufig aus preisgünstigem Rohholz gefertigt. Dieses kann mit Schädlingen (z. B. Borkenkäfer, siehe Foto) befallen sein, welche gegebenenfalls eine akute Gefährdung für die Waldbestände des Einfuhrlandes darstellen. In zahlreichen Ländern gilt daher der ISPM-15-Standard für Exportverpackungen aus Massivholz. Das Kürzel ISPM steht für „Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“. Diese wurden 2002 im Rahmen der Internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC (International Plant Protextion Convention) von der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) verabschiedet, um die weltweit variierenden Einfuhrvorschriften zu vereinheitlichen. Der ISPM-15-Standard definiert phytosanitäre Maßnahmen, um das Risiko der Einschleppung bzw. Verbreitung von Holzschädlingen durch den globalen Handel mit Holzverpackungen zu verringern und so die heimischen Waldbestände zu schützen. Aktuell findet die Norm in der gesamten EU sowie 84 weiteren Ländern (z. B. USA, China) Anwendung.

Behandlung und Kennzeichnung gemäß ISPM 15

Normkonforme Holzverpackungen müssen gemäß ISPM 15 gegen Schadorganismen behandelt werden. Dies kann wahlweise in Form einer Hitzebehandlung (56 °C über mindesten 30 Minuten), chemischer Druckimprägnierung oder einer Begasung mittels Methylbromid erfolgen. Letztgenanntes Verfahren ist in der EU aufgrund seiner klimaschädlichen Wirkung seit 2010 verboten, auf diese Weise behandelte Holzverpackungen dürfen aber weiterhin importiert werden. Darüber hinaus erfordert die ISPM 15 eine dauerhafte und gut lesbare Kennzeichnung auf zwei gegenüberliegenden Seiten. Folgende Angaben müsse hier vermerkt werden:

  • Logo der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC (stilisierte Ähre)
  • Länderkennung (Ländercode gemäß ISO 3166-1, z. B. DE für Deutschland)
  • Zulassungsnummer des verantwortlichen Betriebs (national abweichende Zusammensetzung, teilweise mit Regionencode gemäß ISO 3166-2, z. B. SH für Schleswig-Holstein)
  • Kürzel der angewandten Behandlungsmethode (HT = Hitzebehandlung, MB = Methylbromid, CPI = chemische Druckimprägnierung)

IPPC-Logo

Entsprechend gekennzeichnete Holzverpackungen sind nachweislich schädlingsfrei und unbeschränkt exportfähig. Fehlt diese Markierung, obliegt es dem Zoll, die Einfuhr auch gänzlich zu verweigern. Die Kontrolle der normgerechten Anwendung (Holzbehandlung) und Kennzeichnung durch die Hersteller unterliegt den nationalen Pflanzenschutzorganisationen (NPPO) der jeweiligen Erzeugerstaaten.

Der ISPM-15-Standard gilt übrigens ausschließlich für Massivholz ab 6 mm Stärke. Ausführungen von geringerer Stärke oder Verpackungen, die vollständig aus Holzwerkstoff produziert werden (Sperrholz, Pressholz, OSB- / Spanplatten, Furnierholz) benötigen keine Behandlung, da sie bereits während ihrer Herstellung großer Hitze ausgesetzt werden. Auch eine Kennzeichnung ist somit nicht erforderlich.

Sie wünschen weiterführende Informationen über den ISPM-15-Standard? Das IPPC-Regelwerk für Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel finden Sie hier!

Tobias Kemper
Unternehmenskommunikation